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Die elektrische Zahnbürstenaffäre

16. Juli 2016. Der Tag an dem die elektrische Zahnbürstenaffäre in Twitter Fahrt aufnahm.

Martin B. hatte Monate zuvor eine Prämienerhöhung seiner Zahnversicherung erhalten. Das wunderte ihn, da die entsprechenden Klauseln im Vertrag dies nur in speziell begründeten Fällen vorsah – abgesehen von Inflationsanpassungen. Recherchen, Drohungen von Anwälten und viele signierte E-Mails später schrieb er am 15. Juli 2016 einen Blogartikel über die Ergebnisse dieses langwierigen Prozesses.

B. hat(te) eine elektrische Zahnbürste neuester Bauart inklusive Bluetooth Adapter, eingebauten Beschleunigssensoren, Gyroskop, etc. Die Bürste war mittels „Blauzahn“ mit dem Smartphone bzw. einer speziellen App verbunden und zeichnete so alle Bürstvorgänge auf. Nach einigen Tagen Nutzung bekam man Vorschläge, wie man seine Zähne besser putzen sollte, welche Handhaltung sauberere Ergebnisse erzielte usw.

Die App war kostenlos. Tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schlummerte der Absatz, dass die App kostenlos und ohne Werbung sei, aber man doch seine Daten an Firmen, wie z.B. Versicherungen, gerne weitergeben möchte.

Auch B.s Versicherung kaufte die Daten, die jedoch nur aus Nickname, Mailadresse und den Putzdaten bestand. B. nutzte vorsorglich eine andere Adresse für die Konversation mit Firmen. Was B. nicht bedachte war, dass er dieselbe Mailadresse wie für die Zahnapp auch für Bestellungen seiner Zahnpaste – einer speziellen – verwendete. Diese exklusive Marke bzw. die Firma kannte somit seine Adresse und war dank ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen durchaus bereit Zahnversicherungen zu Werbezwecken ihre Daten bereitzustellen.

So verzahnte sich ein Fakt mit dem anderen und mit B.s Zahnversicherung und mit einem weiteren Umstand. So gründlich B. auch putzte, so sinnlos kamen ihm die Tipps der App vor. Dies war dem Umstand zu verdanken, dass sein Sohn die Zahnbürste heimlich zum malen verwendete, da diese wilde Muster aufs Papier zauberte. Die Idee nicht nur die Vorschläge sondern auch die Putzstatistik zu betrachten kam B. erst viel zu spät.

Am 20. Juli entschuldigte sich die Versicherung offiziell auf Twitter, nachdem der Shitstorm rund 800.000 Tweets mit Hashtag #watchyourtoothbrush erreichte.

Am 25. Juli erreichte ein Video eines elektrischen Zahnbürstenkünstlers einen ersten viralen Höhepunkt.

Am 27. Juli gab es unter dem Hashtag #electrictoothbrushart rund 1,5 Mio. Bilder auf Instagram.

Das Crowdfunding um B.s horrende Anwaltskosten wieder hereinzubringen hatte zu dem Zeitpunkt 1.280 Euro eingebracht.

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